Lkw-Gewichte steigen europaweit

Wie der DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. meldet, planen sowohl Spanien als auch Schweden, ihre nationalen Regeln zum zulässigen Gesamtgewicht von Lkw zu lockern.
Der klassische 40-Tonner ist in Europa offenbar auf dem Rückzug. Der Trend geht zu höheren Nutzlasten. | Foto: Bosch
Der klassische 40-Tonner ist in Europa offenbar auf dem Rückzug. Der Trend geht zu höheren Nutzlasten. | Foto: Bosch
Tobias Schweikl

Laut Informationen des DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. wollen derzeit mindestens zwei europäische Länder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) von Lkw anheben. In Spanien plane demnach der Generaldirektor des spanischen Landtransports im spanischen Verkehrsministerium, Joaquin del Moral, das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugen im spanischen Straßengüterverkehr von bisher 40 auf 44 Tonnen anzuheben. Mit den höheren Fahrzeugkapazitäten solle der Versuch unternommen werden, die Wettbewerbsfähigkeit des spanischen Transportgewerbes zu erhöhen, so der DSLV.
Spanien orientiert sich dabei an Ländern wie Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien und Großbritannien, die in ihren Ländern jeweils ein zGG von 44 bzw. 50 Tonnen in den Niederlanden gestatten. Grundsätzlich gelten diese 44 Tonnen jedoch nur im nationalen Verkehr, ausgenommen der Nachbarstaat erlaubt ebenfalls ein entsprechend höheres Gesamtgewicht.
Das bisherige Gesamtgewicht für Fahrzeugkombinationen mit fünf oder sechs Achsen beträgt in Spanien 40 Tonnen, im Kombinierten Verkehr Straße/Schiene 44 Tonnen. Aber: In Frankreich sind Fahrzeuge mit 44 Tonnen zGG nur im nationalen Verkehr erlaubt, nicht jedoch im grenzüberschreitenden Verkehr.
Schweden plant nach DSLV-Informationen sogar die Zulassung von 74-Tonnen-Fahrzeugen. Die dortige Regierung habe einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Bisher liegt das zulässige Gesamtgewicht in Schweden bei 64 Tonnen. Geplant ist, diese Fahrzeuge dort zuzulassen, wo Eisenbahn- oder Schiffstransporte nicht möglich sind. Eine Gesetzesänderung solle bis März 2017 umgesetzt werden. Unklar sei jedoch, so der DSLV, ob es eine generelle oder nur regional begrenzte Zulassung geben soll.